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Support your local Schornsteinfeger*in -- Anzeigepflicht nach EWKG

Die bundesweite Aufregung übers "Heizungsgesetz" juckt uns kühle Nordlichter wenig, schließlich ist in Schleswig-Holstein schon alles in trockenen Tüchern. Mit der Novelle des EWKG wurde eine Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien (EE) in der Wärmeversorgung des Gebäudebestandes eingeführt. Konkret müssen ab 1. Juli 2022 beim Austausch oder nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage in Gebäuden, die älter als 2009 sind, mind. 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch EE gedeckt werden.

Das schaffen wir mit der Nahwärme locker. Nachgewiesen werden muss das über die beiden Formulare Anzeige und Nachweis nach §9 EWKG. Bitte füllt sie aus und reicht sie bei Eurer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*in ein, idealerweise vor Beginn der Umsetzung, mindestens aber 12 Monate nach Inbetriebnahme der neuen Anlage.

Ausfüllhilfe für das Formular "Nachweis": für die Anschlüsse an unsere Teilnetze in Hürup und Maasbüll treffen die Punkte A und C zu. (A: "Das Gebäude ist an ein Wärmenetz angeschlossen und mindestens 15% der aus dem Netz genutzten Wärme stammen aus Erneuerbaren Energien." und C: "Das Wärmenetz weist einen Primärenergiefaktor von maximal 0,7 auf.") Diese beiden Punkte bitte ankreuzen.

 

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